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Mehrwertsteuer

Wird ein Umsatz über 100'000 Franken erzielt, unterliegen Vereine auch der Mehrwertsteuerpflicht. Für ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Organisationen liegt die Grenze bei 150'000 Franken. Die Mehrwertsteuer ist von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.