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Präsidium

Das Amt der Präsidentin, des Präsidenten wird Präsidium genannt. Es ist die Bezeichnung für die Funktion und nicht für die Person. Der Verein wird vom Vorstand und der Vorstand vom Präsidenten oder von der Präsidentin geführt. Die Statuten können auch ein Co-Präsidium vorsehen oder eine Kollektivleitung, d. h., die Präsidialfunktion wird von mehreren oder allen Vorstandsmitgliedern kollektiv wahrgenommen.