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Spesenreglement

Das Spesenreglement schafft Klarheit darüber, welche Auslagen den Vorstandsmitgliedern, den Angestellten oder freiwilligen Helferinnen und Helfern in welcher Höhe entschädigt werden.
Ein Spesenreglement muss von den kantonalen Steuerbehörden genehmigt werden, wenn es nicht dem Musterspesenreglement der eidg. Steuerkonferenz entspricht, siehe Arbeitshilfe „Spesen, Spesenreglement, Entschädigungen“.