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Konstituierung des Vorstands

Steht in den Statuten «Der Vorstand konstituiert sich selbst.», nimmt der Vorstand die interne Aufgabenteilung und die Ressortzuteilung selbst vor. Wählt die Vereinsversammlung eine Person als Präsident oder Präsidentin, die übrigen Vorstandsmitglieder jedoch ohne bestimmte Ressorts, können alle Ämter und Aufgaben, ausser dem Präsidium, vom Vorstand selber verteilt werden. Sehen die Statuten die Wahl von Vorstandsmitgliedern in ein bestimmtes Ressort vor, konstituiert sich der Vorstand nicht selbst.